Pharmazeutische Dienstleistung: Üben der Inhalationstechnik
Seit Sommer 2022 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf neue „Pharmazeutische Dienstleistungen“ (PDL) in der Apotheke. Dabei geht es um eine Verbesserung Ihrer Versorgung bei bestimmten Erkrankungen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um durch die PDL „Üben der Inhalationstechnik“ sowohl eine korrekte Anwendung des Inhalationsgerätes als auch eine korrekte Inhalation und damit die Wirksamkeit der Medikamente sicherzustellen.
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Alle Informationen zu Pharmazeutischen Dienstleistungen – auch zur Anspruchsberechtigung – finden Sie hier.
Übrigens können auch andere Leistungen als „Pharmazeutische Dienstleistung“ und damit als Kassenleistungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen u.a. die professionelle Blutdruckmessung, ein Medikamentencheck zur Überprüfung von Wechselwirkungen, eine pharmazeutische Begleitung bei Einnahme von Krebsmedikamenten.
Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gern.